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Umweltzeichen & Zertifikate
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Das Österr. Umweltzeichen grüner Strom 
Anforderungen an Stromhändler:
Um das Umweltzeichen für "Grünen Strom" können sich nur Stromhändler bewerben, die ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Biomasse, Wind, Sonne, Geothermie und Wasserkraft anbieten. Das Umweltzeichen darf dabei nur für den (mindestens 30 %igen) Anteil verwendet werden, der die besonders hohen Anforderungen der Umweltzeichen- Richtlinie erfüllt: Mindestens 1 % des "Grünstromes" müssen aus Photovoltaik, der Rest aus wenigstens zwei weiteren erneuerbaren Energiequellen stammen. Dabei darf der Anteil aus Wasserkraftwerken maximal 79 % ausmachen und muss zudem strenge Anforderungen erfüllen.
Der restliche, über "Grünen Strom" hinausgehende Anteil im Portfolio des Stromhändlers - max. 70 % der verkauften Jahresstrommenge - muss zumindest die Anforderungen an Ökostromanlagen gemäß § 40 ELWOG (Elektrizitätswirtschafts-Organisations-Gesetz) und Wasserkraftwerke erfüllen.
Explizit ausgeschlossen ist Strom aus atomaren oder fossilen Quellen bzw. Strom aus Müll- oder Klärschlammverbrennungsanlagen.
Zertifikat für Strom aus ökologischer Produktion 
Das Zertifikat Strom aus ökologischer Stromproduktion bestätigt dem Unternehmen, daß Strom ressourcenschonend und unter Einhaltung von Umweltauflagen produziert wird.
- Stromproduktion aus fossilen Energieträgern unter Erreichen eines hohen Gesamtwirkungsgrades der Anlage
- Stromproduktion aus kurzfristig erneuerbaren Energieträgern wie Wasser, Wind, Sonne
- Bestand von moderner Anlagentechnik
- Keine Erzeugung elektrischer Energie aus Kernspaltung oder Kernfusion (inkl. Beteiligungen)
- Verpflichtende Umweltauflagen
- Einhaltung von Umweltauflagen
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