Stromhändler müssen ihren ''Versorgermix'' (manchmal auch ''Unternehmensmix'' oder ''Händlermix'' genannt) zur Orientierung für KonsumentInnen in der Werbung und auf allen Stromrechnungen ausweisen. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff?
Im Versorgermix muss ein Stromanbieter ausweisen, mit welchen Energieträgern das gesamte von ihm an Endkunden, also an Haushalte, Gewerbe und Industrie, gelieferte Stromvolumen, erzeugt wurde: Handelt es sich um klimafreundliche Erneuerbare Energien, klimabelastende fossile Energieträger wie Kohle, Erdgas oder Erdöl, oder wurde der Strom durch Atomkraft erzeugt?
Die bei der Stromerzeugung freigesetzte Menge an klimaschädlichem Co2 muss - ebenso wie die anfallende Menge an radioaktivem Abfall - ebenfalls auf Stromrechnungen und Werbematerialien in g/kWh angegeben werden.
Wird vom Stromanbieter Strom zugekauft, muss auch die Zusammensetzung der Erzeugung dieses Stromvolumens, so es an Endkunden geliefert wird, in den Versorgermix eingerechnet werden. Ist die entsprechende Zusammensetzung bei Stromimporten nicht nachweisbar, wird der Durchschnittswert der europäischen Stromerzeugung, der sogenannte UCTE-Mix, zugrundeglegt.
Durch eine Gesetzeslücke bleibt bei dieser Darstellungsweise allerdings nach wie vor der Anteil des nicht an Endverbraucher gelieferten, sondern an den internationalen Strommarkt weiterverkauften Stroms ausgeklammert - eine kleine Hintertür zum verstecken ''schmutziger'' Stromanteile.
Weniger aussagekräftig über das ökologische Gesamtbild eines Stromanbieters ist hingegen der oft ebenfalls angeführte ''Produktmix''. Hier wird nur die Stromerzeugung für das Stromvolumen des jeweils angebotenen Produktes ausgewiesen. So kann zum Beispiel der ''saubere'' Stromanteil eines Anbieters vorrangig in Angebote für Haushalte verrechnet werden, Strom aus weniger ökologischer Produktion in die Produkte für Gewerbe oder Industrie.
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